| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Befugnisse | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Be|fugni|sse | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 2287 Wer seine Befugnisse so gebraucht , daß sie zum Bösen verleiten , macht sich des Ärgernisses schuldig und ist für das Böse , das er direkt oder indirekt begünstigt , verantwortlich . Es ist unvermeidlich , daß Ärgernisse kommen . Aber wehe dem , der sie verschuldet ( Lk 17,1 ) . | 
|  | § 903 Befugnisse des Eigentümers | 
|  | BGB 903 Der Eigentümer einer Sache kann , soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen , mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen . Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten . | 
|  | BGB 1687. 2 Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen , wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist . | 
|  |  |