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Fachwort
DeutschAusbildung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Aus|bil|dung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2686 Auch die geweihten Amtsträger sind für die Ausbildung ihrer Brüder und Schwestern in Christus im Beten verantwortlich . Als Diener des guten Hirten sind sie geweiht , um das Volk Gottes zu den lebendigen Quellen des Gebetes zu führen : zum Wort Gottes , zur Liturgie , zum göttlichen Leben und zur Erkenntnis der Gegenwart Gottes in den Gegebenheiten des Lebens [ Vgl . P0 4-6 ] .
BGB 1371. 4 Sind erbberechtigte Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten , welche nicht aus der durch den Tod dieses Ehegatten aufgelösten Ehe stammen , vorhanden , so ist der überlebende Ehegatte verpflichtet , diesen Abkömmlingen , wenn und soweit sie dessen bedürfen , die Mittel zu einer angemessenen Ausbildung aus dem nach Absatz 1 zusätzlich gewährten Viertel zu gewähren .
BGB 1572 Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen , solange und soweit von ihm vom Zeitpunkt 1. der Scheidung , 2. der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes , 3. der Beendigung der Ausbildung , Fortbildung oder Umschulung oder 4. des Wegfalls der Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch nach § 1573 an wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann .
BGB 1574. 2 Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit , die der Ausbildung , den Fähigkeiten , einer früheren Erwerbstätigkeit , dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht , soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre . Bei den ehelichen Lebensverhältnissen sind insbesondere die Dauer der Ehe sowie die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu berücksichtigen .