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Fachwort
DeutschAngeklagte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: An|ge|kla|gte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2476 Falsches Zeugnis und Meineid . Eine wahrheitswidrige Aussage ist ganz besonders schwerwiegend , wenn sie öffentlich gemacht wird . Vor einem Gericht wird sie zu einem falschen Zeugnis [ Vgl . Spr 19,9 ] , unter Eid wird sie zu einem Meineid . Diese Handlungsweisen tragen dazu bei , daß Unschuldige verurteilt oder Schuldige entlastet werden oder die Strafe , welcher der Angeklagte verfällt [ Vgl . Spr 18,5 ] , verschärft wird . Sie beeinträchtigen schwerwiegend das Rechtswesen und die Gerechtigkeit des von den Richtern gefällten Urteils .
Apg 25,16 ich aber erwiderte ihnen , es sei bei den Römern nicht üblich , einen Menschen auszuliefern , bevor nicht der Angeklagte den Anklägern gegenübergestellt sei und Gelegenheit erhalten habe , sich gegen die Anschuldigungen zu verteidigen .
Dtn 19,15 Wenn es um ein Verbrechen oder ein Vergehen geht , darf ein einzelner Belastungszeuge nicht Recht bekommen , welches Vergehen auch immer der Angeklagte begangen hat . Erst auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen darf eine Sache Recht bekommen .