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Fachwort
DeutschAllgemeine Grundwort fehlt
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Worttyp fehlt
Kte 10 So ist es nicht erstaunlich , daß in der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil , das von Papst Paul VI . als der große Katechismus der heutigen Zeit angesehen wurde , die Katechese der Kirche von neuem die Aufmerksamkeit auf sich zog . Das Allgemeine katechetische Direktorium von 1971 , die Bischofssynoden über die Evangelisierung ( 1974 ) und die Katechese ( 1977 ) sowie die entsprechenden Apostolischen Schreiben Evangelii nuntiandi ( 1975 ) und Catechesi tradendae ( 1979 ) bezeugen das . Die außerordentliche Bischofssynode von 1985 regte an , einen Katechismus oder ein Kompendium der ganzen katholischen Glaubens - und Sittenlehre zu verfassen ( Schlußbericht II B a 4 ) . Papst Johannes Paul II . machte sich diesen Wunsch der Bischofssynode zu eigen , indem er anerkannte , daß dieser Wunsch einem echten Bedürfnis der Gesamtkirche und der Teilkirchen entspricht ( Ansprache vom 7. Dezember 1985 ) . Er tat alles , um diesen Wunsch der Synodenväter zu erfüllen .
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen * ) Amtlicher Hinweis : Dieser Abschnitt dient auch der Umsetzung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ( ABl . EG Nr . L 95 S . 29 ) .
BGB 305. 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen , die eine Vertragspartei ( Verwender ) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt . Gleichgültig ist , ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden , welchen Umfang sie haben , in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat . Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor , soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind .