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Fachwort
DeutschAbtrennung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Abtrennung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 997. 2 Das Recht zur Abtrennung ist ausgeschlossen , wenn der Besitzer nach § 994 Abs . 1 Satz 2 für die Verwendung Ersatz nicht verlangen kann oder die Abtrennung für ihn keinen Nutzen hat oder ihm mindestens der Wert ersetzt wird , den der Bestandteil nach der Abtrennung für ihn haben würde .