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Fachwort
DeutschAbtreibung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ab|trei|bung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte Abtreibung
Kte 2271 Seit dem ersten Jahrhundert hat die Kirche es für moralisch verwerflich erklärt , eine Abtreibung herbeizuführen . Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich . Eine direkte , das heißt eine als Ziel oder Mittel gewollte , Abtreibung stellt ein schweres Vergehen gegen das sittliche Gesetz dar : Du sollst . . . nicht abtreiben noch ein Neugeborenes töten ( Didaché 2,2 ) [ Vgl . Barnabasbrief 19,5 ; Diognet 5,5 ; Tertullian , apol . 9 ] . Gott , der Herr des Lebens , hat nämlich den Menschen die hohe Aufgabe der Erhaltung des Lebens übertragen , die auf eine menschenwürdige Weise erfüllt werden muß . Das Leben ist daher von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt zu schützen . Abtreibung und Tötung des Kindes sind verabscheuenswürdige Verbrechen ( GS 51,3 ) .
Kte 2272 Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen . Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation . Wer eine Abtreibung vornimmt , zieht sich mit erfolgter Ausführung die Tatstrafe der Exkommunikation zu ( [ link ] CIC , can . 1398 ) , so daß sie von selbst durch Begehen der Straftat eintritt 1463 ( [ link ] CIC , can . 1314 ) unter den im Recht vorgesehenen Bedingungen [ Vgl . [ link ] CIC , cann . 1323-1324. ] . Die Kirche will dadurch die Barmherzigkeit nicht einengen ; sie zeigt aber mit Nachdruck die Schwere des begangenen Verbrechens und den nicht wieder gutzumachenden Schaden auf , der dem unschuldig getöteten Kind , seinen Eltern und der ganzen Gesellschaft angetan wird .
Kte 2322 Das Kind hat von seiner Empfängnis an das Recht auf Leben . Die direkte das heißt als ein Ziel oder ein Mittel gewollte Abtreibung ist eine Schändhchkeit ( GS 27 3 ) ein schwerer Verstoß gegen das sittliche Gesetz . Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation .