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Fachwort
DeutschAbsolution Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Absolution
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1457 Es ist Vorschrift der Kirche , daß jeder Gläubige nach Erreichen des Unterscheidungsalters die schweren Sünden , deren er sich bewußt ist , wenigstens einmal im Jahr beichtet [ Vgl . [ link ] CIC , can . 989 ; DS 1683 ; 1708 ] . Wer sich bewußt ist , eine Todsünde begangen zu haben , darf selbst dann , wenn er tiefe Reue empfindet , die heilige Kommunion nicht empfangen , bevor er die sakramentale Absolution erhalten hat [ Vgl . K . v . Trient : DS 1647 ; 1661 ] , außer wenn ein schwerer Grund vorliegt zu kommunizieren , und es ihm nicht möglich ist zu beichten [ Vgl . [ link ] CIC , can . 916 ; CCEO , can . 711 ] . Die Kinder müssen , bevor sie zum ersten Mal die heilige Kommunion empfangen , zur Beichte gehen [ Vgl . [ link ] CIC , can . 914 ] .
Kte 1482 Das Bußsakrament kann auch in einer gemeinschaftlichen Feier stattfinden , in der man sich gemeinsam auf das Bekenntnis vorbereitet und zusammen für die erhaltene Vergebung dankt . Hier werden das persönliche Sündenbekenntnis und die individuelle Absolution eingegliedert in einen Wortgottesdienst mit Lesungen und Homilie , gemeinsamer Gewissenserforschung , gemeinsamer Bitte um Vergebung , gemeinsamem Beten des Vaterunsers und gemeinsamer Danksagung . Eine solche gemeinschaftliche Feier bringt den kirchlichen Charakter der Buße klarer zum Ausdruck . Wie immer es gefeiert werden mag , das Bußsakrament bleibt stets seiner Natur nach eine liturgische und somit kirchliche und öffentliche Handlung [ Vgl . SC 26-27 ] .