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Fachwort
DeutschAblehnende Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ablehnende
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1787. 2 Erklärt das Familiengericht die Ablehnung für unbegründet , so hat der Ablehnende , unbeschadet der ihm zustehenden Rechtsmittel , die Vormundschaft auf Erfordern des Familiengerichts vorläufig zu übernehmen .