kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschVersicherungsbestimmungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Versicherungsbestimmungen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1130 Ist der Versicherer nach den Versicherungsbestimmungen nur verpflichtet , die Versicherungssumme zur Wiederherstellung des versicherten Gegenstands zu zahlen , so ist eine diesen Bestimmungen entsprechende Zahlung an den Versicherten dem Hypothekengläubiger gegenüber wirksam .