kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschBundesverfassungsgerichte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bundesverfassungsgerichte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 99 Dem Bundesverfassungsgerichte kann durch Landesgesetz die Entscheidung von Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes , den in Artikel 95 Abs . 1 genannten obersten Gerichtshöfen für den letzten Rechtszug die Entscheidung in solchen Sachen zugewiesen werden , bei denen es sich um die Anwendung von Landesrecht handelt .
GG 137. 3 Die dem Bundesverfassungsgerichte gemäß Artikel 41 Absatz 2 zustehende Befugnis wird bis zu seiner Errichtung von dem Deutschen Obergericht für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet wahrgenommen , das nach Maßgabe seiner Verfahrensordnung entscheidet .