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Fachwort
Deutschpflichtteilsberechtigten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: pflichtteilsberechtigten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2312. 3 Diese Vorschriften finden nur Anwendung , wenn der Erbe , der das Landgut erwirbt , zu den in § 2303 bezeichneten pflichtteilsberechtigten Personen gehört .
BGB 2318. 2 Einem pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmer gegenüber ist die Kürzung nur soweit zulässig , dass ihm der Pflichtteil verbleibt .