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Fachwort
DeutschRatenlieferungsverträgen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ratenlieferungsverträgen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 312d. 5 Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Fernabsatzverträgen , bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495 , 506 bis 512 ein Widerrufs - oder Rückgaberecht nach § 355 oder § 356 zusteht . Bei Ratenlieferungsverträgen gilt Absatz 2 entsprechend .