kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Betreuervergütungsgesetz
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Betreuervergütungsgesetz
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 1835. 2 Aufwendungen sind auch die Kosten einer angemessenen Versicherung gegen Schäden , die dem Mündel durch den Vormund oder Gegenvormund zugefügt werden können oder die dem Vormund oder Gegenvormund dadurch entstehen können , dass er einem Dritten zum Ersatz eines durch die Führung der Vormundschaft verursachten Schadens verpflichtet ist ; dies gilt nicht für die Kosten der Haftpflichtversicherung des Halters eines Kraftfahrzeugs . Satz 1 ist nicht anzuwenden , wenn der Vormund oder Gegenvormund eine Vergütung nach § 1836 Abs . 1 Satz 2 in Verbindung mit dem Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz erhält .
BGB 1836. 1 Die Vormundschaft wird unentgeltlich geführt . Sie wird ausnahmsweise entgeltlich geführt , wenn das Gericht bei der Bestellung des Vormunds feststellt , dass der Vormund die Vormundschaft berufsmäßig führt . Das Nähere regelt das Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz .
BGB 1835. 2 Outlays also include the costs of reasonable insurance against damage that may be caused to the ward by the guardian or the supervisory guardian or that may be suffered by the guardian or supervisory guardian because he is obliged to compensate a third party for damage caused by the conduct of the guardianship ; this does not apply to the costs of the third-party liability insurance of the keeper of a motor vehicle . Sentence 1 does not apply if the guardian or supervisory guardian receives payment under section 1836 ( 1 ) sentence 2 in conjunction with the Guardians and Custodians Payment Act [ Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz ] .
BGB 1836. 1 The guardianship is conducted gratuitously . It is , exceptionally , conducted nongratuitously if the court finds when the guardian is appointed that the guardian is conducting the guardianship as an occupation or profession . The details are governed by the Guardians and Custodians Payment Act [ Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz ] .