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Fachwort
Deutschgrenznachbarschaftliche Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: grenznachbarschaftliche
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 24. 1a Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind , können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen .