kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Fachwort
Deutsch
Schadensersatzansprüche
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Schadensersatzansprüche
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 199. 2 Schadensersatzansprüche , die auf der Verletzung des Lebens , des Körpers , der Gesundheit oder der Freiheit beruhen , verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung , der Pflichtverletzung oder dem sonstigen , den Schaden auslösenden Ereignis an .
BGB 199. 3 Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren 1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und 2. ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung , der Pflichtverletzung oder dem sonstigen , den Schaden auslösenden Ereignis an . Maßgeblich ist die früher endende Frist .