| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Nachlassverbindlichkeit | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Nachlassverbindlichkeit | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 1586b. 1 Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über . Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg . Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus , der dem Pflichtteil entspricht , welcher dem Berechtigten zustände , wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre . | 
|  | BGB 1979 Die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit durch den Erben müssen die Nachlassgläubiger als für Rechnung des Nachlasses erfolgt gelten lassen , wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte , dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbindlichkeiten ausreiche . | 
|  | BGB 2014 Der Erbe ist berechtigt , die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft , jedoch nicht über die Errichtung des Inventars hinaus , zu verweigern . | 
|  | BGB 2015. 1 Hat der Erbe den Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Erbschaft gestellt und ist der Antrag zugelassen , so ist der Erbe berechtigt , die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahrens zu verweigern . | 
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