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Fachwort
DeutschWirtschaftsunternehmen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Wirt|schaft|sun|ter|neh|men
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 87e. 3 Eisenbahnen des Bundes werden als Wirtschaftsunternehmen in privat-rechtlicher Form geführt . Diese stehen im Eigentum des Bundes , soweit die Tätigkeit des Wirtschaftsunternehmens den Bau , die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen umfaßt . Die Veräußerung von Anteilen des Bundes an den Unternehmen nach Satz 2 erfolgt auf Grund eines Gesetzes ; die Mehrheit der Anteile an diesen Unternehmen verbleibt beim Bund . Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt .
GG 143a. 1 Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über alle Angelegenheiten , die sich aus der Umwandlung der in bundeseigener Verwaltung geführten Bundeseisenbahnen in Wirtschaftsunternehmen ergeben . Artikel 87e Abs . 5 findet entsprechende Anwendung . Beamte der Bundeseisenbahnen können durch Gesetz unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn einer privat-rechtlich organisierten Eisenbahn des Bundes zur Dienstleistung zugewiesen werden .