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Fachwort
DeutschVersprechensempfängers Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Versprechensempfängers
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 331. 1 Soll die Leistung an den Dritten nach dem Tod desjenigen erfolgen , welchem sie versprochen wird , so erwirbt der Dritte das Recht auf die Leistung im Zweifel mit dem Tod des Versprechensempfängers .
§ 335 Forderungsrecht des Versprechensempfängers