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Fachwort
DeutschNachlassverzeichnisses Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Nachlassverzeichnisses
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1960. 2 Das Nachlassgericht kann insbesondere die Anlegung von Siegeln , die Hinterlegung von Geld , Wertpapieren und Kostbarkeiten sowie die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses anordnen und für denjenigen , welcher Erbe wird , einen Pfleger ( Nachlasspfleger ) bestellen .