kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschLuftverkehrsverwaltung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Luftverkehrsverwaltung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 87d. 1 Die Luftverkehrsverwaltung wird in Bundesverwaltung geführt . Aufgaben der Flugsicherung können auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen wahrgenommen werden , die nach Recht der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind . Das Nähere regelt ein Bundesgesetz .
GG 87d. 2 Durch Bundesgesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf , können Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung den Ländern als Auftragsverwaltung übertragen werden .