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Fachwort
DeutschErziehungsberechtigten Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Erziehungsberechtigten
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 6. 3 Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden , wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen .
GG 7. 2 Die Erziehungsberechtigten haben das Recht , über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen .
GG 7. 5 Eine private Volksschule ist nur zuzulassen , wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder , auf Antrag von Erziehungsberechtigten , wenn sie als Gemeinschaftsschule , als Bekenntnis - oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht .