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Fachwort
DeutschSubsidiaritätsprinzip Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Subsidiaritätsprinzip
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1883 Die Sozialisation ist auch mit Gefahren verbunden . Ein allzu weitgehendes Eingreifen des Staates kann die persönliche Freiheit und Initiative bedrohen . Die Kirche vertritt das sogenannte Subsidiaritätsprinzip : Eine übergeordnete Gesellschaft darf nicht so in das innere Leben einer untergeordneten Gesellschaft dadurch eingreifen , daß sie diese ihrer Kompetenzen beraubt . Sie soll sie im Notfall unterstützen und ihr dazu helfen , ihr eigenes Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen ( CA 48 ) [ Vgl . Pius Xl. . Enz . Quadragesimo anno ] .
Kte 1885 Das Subsidiaritätsprinzip widersetzt sich allen Formen des Kollektivismus . Es zieht die Grenzen für das Eingreifen des Staates . Es zielt darauf ab , die Beziehungen zwischen den Einzelpersonen und den Gesellschaften in ein harmonisches Verhältnis zu bringen . Es sucht auf internationaler Ebene eine wahre Ordnung zu schaffen . DAS LEBEN IN CHRISTUS
Kte 2209 Die Familie ist durch geeignete soziale Maßnahmen zu unterstützen und zu schützen . Wenn die Familien nicht imstande sind , ihre Aufgaben zu erfüllen , haben andere Körperschaften der Gesellschaft die Pflicht , der Institution der Familie beizustehen und sie zu unterstützen . Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sollen die größeren Gemeinschaften davon Abstand nehmen , sich die Rechte der Familie anzumaßen oder in ihr Leben einzugreifen .
GG 23. 1a Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht , wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben . Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet . Durch Gesetz , das der Zustimmung des Bundesrates bedarf , können für die Wahrnehmung der Rechte , die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind , Ausnahmen von Artikel 42 Abs . 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs . 3 Satz 1 zugelassen werden .