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Fachwort
DeutschSchuldverschreibungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Schuldverschreibungen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 248. 2 Sparkassen , Kreditanstalten und Inhaber von Bankgeschäften können im Voraus vereinbaren , dass nicht erhobene Zinsen von Einlagen als neue verzinsliche Einlagen gelten sollen . Kreditanstalten , die berechtigt sind , für den Betrag der von ihnen gewährten Darlehen verzinsliche Schuldverschreibungen auf den Inhaber auszugeben , können sich bei solchen Darlehen die Verzinsung rückständiger Zinsen im Voraus versprechen lassen .
BGB 799. 1 Eine abhanden gekommene oder vernichtete Schuldverschreibung auf den Inhaber kann , wenn nicht in der Urkunde das Gegenteil bestimmt ist , im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden . Ausgenommen sind Zins - , Renten - und Gewinnanteilscheine sowie die auf Sicht zahlbaren unverzinslichen Schuldverschreibungen .
§ 1188 Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber
BGB 1195 Eine Grundschuld kann in der Weise bestellt werden , dass der Grundschuldbrief auf den Inhaber ausgestellt wird . Auf einen solchen Brief finden die Vorschriften über Schuldverschreibungen auf den Inhaber entsprechende Anwendung .