| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Schenkungsversprechen | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Schenkungsversprechen | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 1425. 1 Der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten Gegenstände aus dem Gesamtgut verschenken ; hat er ohne Zustimmung des anderen Ehegatten versprochen , Gegenstände aus dem Gesamtgut zu verschenken , so kann er dieses Versprechen nur erfüllen , wenn der andere Ehegatte einwilligt . Das Gleiche gilt von einem Schenkungsversprechen , das sich nicht auf das Gesamtgut bezieht . | 
|  | BGB 2207 Der Erblasser kann anordnen , dass der Testamentsvollstrecker in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt sein soll . Der Testamentsvollstrecker ist auch in einem solchen Falle zu einem Schenkungsversprechen nur nach Maßgabe des § 2205 Satz 3 berechtigt . | 
|  | § 2301 Schenkungsversprechen von Todes wegen | 
|  | BGB 2301. 1 Auf ein Schenkungsversprechen , welches unter der Bedingung erteilt wird , dass der Beschenkte den Schenker überlebt , finden die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung . Das Gleiche gilt für ein schenkweise unter dieser Bedingung erteiltes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der in den §§ 780 , 781 bezeichneten Art . | 
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