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Fachwort
DeutschSchenkungsversprechen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Schenkungsversprechen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1425. 1 Der Ehegatte , der das Gesamtgut verwaltet , kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten Gegenstände aus dem Gesamtgut verschenken ; hat er ohne Zustimmung des anderen Ehegatten versprochen , Gegenstände aus dem Gesamtgut zu verschenken , so kann er dieses Versprechen nur erfüllen , wenn der andere Ehegatte einwilligt . Das Gleiche gilt von einem Schenkungsversprechen , das sich nicht auf das Gesamtgut bezieht .
BGB 2207 Der Erblasser kann anordnen , dass der Testamentsvollstrecker in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt sein soll . Der Testamentsvollstrecker ist auch in einem solchen Falle zu einem Schenkungsversprechen nur nach Maßgabe des § 2205 Satz 3 berechtigt .
§ 2301 Schenkungsversprechen von Todes wegen
BGB 2301. 1 Auf ein Schenkungsversprechen , welches unter der Bedingung erteilt wird , dass der Beschenkte den Schenker überlebt , finden die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung . Das Gleiche gilt für ein schenkweise unter dieser Bedingung erteiltes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der in den §§ 780 , 781 bezeichneten Art .