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Fachwort
DeutschSchadensersatzpflicht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Schadensersatzpflicht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 53 Schadensersatzpflicht der Liquidatoren
§ 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
BGB 122. 2 Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein , wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte ( kennen musste ) .
§ 694 Schadensersatzpflicht des Hinterlegers