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Fachwort
DeutschEigentumsverhältnisse Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ei|gen|tums|ver|hält|nis|se
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1361a. 4 Die Eigentumsverhältnisse bleiben unberührt , sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbaren .