kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschAuflösungsbeschlusses Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Auflösungsbeschlusses
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 74. 2 Wird der Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder durch den Ablauf der für die Dauer des Vereins bestimmten Zeit aufgelöst , so hat der Vorstand die Auflösung zur Eintragung anzumelden . Der Anmeldung ist im ersteren Fall eine Abschrift des Auflösungsbeschlusses beizufügen .