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Fachwort
DeutschAnerkennungserklärung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Anerkennungserklärung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 518. 1 Zur Gültigkeit eines Vertrags , durch den eine Leistung schenkweise versprochen wird , ist die notarielle Beurkundung des Versprechens erforderlich . Das Gleiche gilt , wenn ein Schuldversprechen oder ein Schuldanerkenntnis der in den §§ 780 , 781 bezeichneten Art schenkweise erteilt wird , von dem Versprechen oder der Anerkennungserklärung .
BGB 781 Zur Gültigkeit eines Vertrags , durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird ( Schuldanerkenntnis ) , ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich . Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen . Ist für die Begründung des Schuldverhältnisses , dessen Bestehen anerkannt wird , eine andere Form vorgeschrieben , so bedarf der Anerkennungsvertrag dieser Form .