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Fachwort
Deutschverwandtschaftlichen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: verwandtschaftlichen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1897. 5 Schlägt der Volljährige niemanden vor , der zum Betreuer bestellt werden kann , so ist bei der Auswahl des Betreuers auf die verwandtschaftlichen und sonstigen persönlichen Bindungen des Volljährigen , insbesondere auf die Bindungen zu Eltern , zu Kindern , zum Ehegatten und zum Lebenspartner , sowie auf die Gefahr von Interessenkonflikten Rücksicht zu nehmen .