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Fachwort
DeutschTeilhypothekenbriefs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Teilhypothekenbriefs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1145. 1 Befriedigt der Eigentümer den Gläubiger nur teilweise , so kann er die Aushändigung des Hypothekenbriefs nicht verlangen . Der Gläubiger ist verpflichtet , die teilweise Befriedigung auf dem Brief zu vermerken und den Brief zum Zwecke der Berichtigung des Grundbuchs oder der Löschung dem Grundbuchamt oder zum Zwecke der Herstellung eines Teilhypothekenbriefs für den Eigentümer der zuständigen Behörde oder einem zuständigen Notar vorzulegen .