| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Pflichtteilsanspruch | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Pflicht|teils|ans|pruch | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 1511. 2 Der ausgeschlossene Abkömmling kann , unbeschadet seines Erbrechts , aus dem Gesamtgut der fortgesetzten Gütergemeinschaft die Zahlung des Betrags verlangen , der ihm von dem Gesamtgut der ehelichen Gütergemeinschaft als Pflichtteil gebühren würde , wenn die fortgesetzte Gütergemeinschaft nicht eingetreten wäre . Die für den Pflichtteilsanspruch geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung . | 
|  | BGB 2213. 1 Ein Anspruch , der sich gegen den Nachlass richtet , kann sowohl gegen den Erben als gegen den Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden . Steht dem Testamentsvollstrecker nicht die Verwaltung des Nachlasses zu , so ist die Geltendmachung nur gegen den Erben zulässig . Ein Pflichtteilsanspruch kann , auch wenn dem Testamentsvollstrecker die Verwaltung des Nachlasses zusteht , nur gegen den Erben geltend gemacht werden . | 
|  | BGB 2345. 2 Das Gleiche gilt für einen Pflichtteilsanspruch , wenn der Pflichtteilsberechtigte sich einer solchen Verfehlung schuldig gemacht hat . | 
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