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Personengesellschaft
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Trennung:
Personengesellschaft
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 14. 1 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt .
BGB 14. 2 Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft , die mit der Fähigkeit ausgestattet ist , Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen .
§ 1059a Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft
BGB 1059a. 2 Einer juristischen Person steht eine rechtsfähige Personengesellschaft gleich .