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Fachwort
DeutschNachlassgegenständen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Nachlassgegenständen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2033. 2 Über seinen Anteil an den einzelnen Nachlassgegenständen kann ein Miterbe nicht verfügen .
§ 2217 Überlassung von Nachlassgegenständen