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Fachwort
DeutschKommunikationsmittel Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Kom|mu|ni|ka|tions|mi|ttel
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 2496 Die Kommunikationsmittel , vor allem die Massenmedien , können bei den Benützern eine gewisse Passivität erzeugen , indem sie diese zu wenig aufmerksamen Konsumenten von Worten und Bildern machen . Die Benützer sollen die Massenmedien maß - und zuchtvoll gebrauchen und sich ein klares und rechtes Gewissen bilden , um schlechten Einflüssen leichter zu widerstehen .
BGB 312b. 2 Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel , die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können , insbesondere Briefe , Kataloge , Telefonanrufe , Telekopien , E-Mails sowie Rundfunk , Tele - und Mediendienste .
BGB 675d. 3 Für die Unterrichtung darf der Zahlungsdienstleister mit dem Zahlungsdienstnutzer nur dann ein Entgelt vereinbaren , wenn die Information auf Verlangen des Zahlungsdienstnutzers erbracht wird und der Zahlungsdienstleister 1. diese Information häufiger erbringt , als in Artikel 248 §§ 1 bis 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorgesehen , 2. eine Information erbringt , die über die in Artikel 248 §§ 1 bis 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche vorgeschriebenen hinausgeht , oder 3. diese Information mithilfe anderer als der im Zahlungsdiensterahmenvertrag vereinbarten Kommunikationsmittel erbringt . Das Entgelt muss angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Zahlungsdienstleisters ausgerichtet sein .