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Fachwort
Deutschunverhältnismäßigem Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unverhältnismäßigem
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1748. 1 Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen , wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat , dass ihm das Kind gleichgültig ist , und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde . Die Einwilligung kann auch ersetzt werden , wenn die Pflichtverletzung zwar nicht anhaltend , aber besonders schwer ist und das Kind voraussichtlich dauernd nicht mehr der Obhut des Elternteils anvertraut werden kann .
BGB 1748. 4 In den Fällen des § 1626a Abs . 2 hat das Familiengericht die Einwilligung des Vaters zu ersetzen , wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde .