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Fachwort
DeutschVertragsbestandteil Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vertragsbestandteil
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 305c. 1 Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen , die nach den Umständen , insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags , so ungewöhnlich sind , dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht , werden nicht Vertragsbestandteil .
BGB 306. 1 Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam , so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam .
BGB 306. 2 Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind , richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften .