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Fachwort
DeutschVerteidigungsfalles Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verteidigungsfalles
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 12a. 6 Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden , so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen , die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben , durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden . Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend .
GG 115a. 5 Ist die Feststellung des Verteidigungsfalles verkündet und wird das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen , so kann der Bundespräsident völkerrechtliche Erklärungen über das Bestehen des Verteidigungsfalles mit Zustimmung des Bundestages abgeben . Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 tritt an die Stelle des Bundestages der Gemeinsame Ausschuß .
GG 115b Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die Befehls - und Kommandogewalt über die Streitkräfte auf den Bundeskanzler über .
GG 115c. 2 Soweit es die Verhältnisse während des Verteidigungsfalles erfordern , kann durch Bundesgesetz für den Verteidigungsfall 1. bei Enteignungen abweichend von Artikel 14 Abs . 3 Satz 2 die Entschädigung vorläufig geregelt werden , 2. für Freiheitsentziehungen eine von Artikel 104 Abs . 2 Satz 3 und Abs . 3 Satz 1 abweichende Frist , höchstens jedoch eine solche von vier Tagen , für den Fall festgesetzt werden , daß ein Richter nicht innerhalb der für Normalzeiten geltenden Frist tätig werden konnte .