kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschVerbrauchsgüterkauf Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verbrauchsgüterkauf
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Untertitel 3 Verbrauchsgüterkauf
BGB 474. 1 Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache ( Verbrauchsgüterkauf ) , gelten ergänzend die folgenden Vorschriften . Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen , die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden , an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann .