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Fachwort
DeutschTerminsbestimmungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Terminsbestimmungen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 186 Für die in Gesetzen , gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist - und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193.