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Fachwort
DeutschNachlasspflegschaft Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Nachlasspflegschaft
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 1961 Nachlasspflegschaft auf Antrag
BGB 1962 Für die Nachlasspflegschaft tritt an die Stelle des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts das Nachlassgericht .
BGB 1975 Die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt sich auf den Nachlass , wenn eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger ( Nachlassverwaltung ) angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist .
§ 2017 Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft