| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Lebensverhältnissen | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Lebensverhältnissen | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 562a Das Pfandrecht des Vermieters erlischt mit der Entfernung der Sachen von dem Grundstück , außer wenn diese ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters erfolgt . Der Vermieter kann nicht widersprechen , wenn sie den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspricht oder wenn die zurückbleibenden Sachen zur Sicherung des Vermieters offenbar ausreichen . | 
|  | BGB 1361. 1 Leben die Ehegatten getrennt , so kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs - und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen ; für Aufwendungen infolge eines Körper - oder Gesundheitsschadens gilt § 1610a. Ist zwischen den getrennt lebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig , so gehören zum Unterhalt vom Eintritt der Rechtshängigkeit an auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderte Erwerbsfähigkeit . | 
|  | BGB 1380. 1 Auf die Ausgleichsforderung eines Ehegatten wird angerechnet , was ihm von dem anderen Ehegatten durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet ist , dass es auf die Ausgleichsforderung angerechnet werden soll . Im Zweifel ist anzunehmen , dass Zuwendungen angerechnet werden sollen , wenn ihr Wert den Wert von Gelegenheitsgeschenken übersteigt , die nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich sind . | 
|  | BGB 1574. 2 Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit , die der Ausbildung , den Fähigkeiten , einer früheren Erwerbstätigkeit , dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand des geschiedenen Ehegatten entspricht , soweit eine solche Tätigkeit nicht nach den ehelichen Lebensverhältnissen unbillig wäre . Bei den ehelichen Lebensverhältnissen sind insbesondere die Dauer der Ehe sowie die Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes zu berücksichtigen . | 
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