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Fachwort
DeutschKündigungsschreiben Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Kündigungsschreiben
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 569. 4 Der zur Kündigung führende wichtige Grund ist in dem Kündigungsschreiben anzugeben .
BGB 573. 3 Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben . Andere Gründe werden nur berücksichtigt , soweit sie nachträglich entstanden sind .
BGB 573a. 3 In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben , dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird .
BGB 574. 3 Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs . 3 angegebenen Gründe berücksichtigt , außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind .