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Fachwort
DeutschHerausgabeanspruchs Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Herausgabeanspruchs
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 931 Abtretung des Herausgabeanspruchs
§ 934 Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs
BGB 939. 2 Die Ersitzung ist ferner gehemmt , solange die Verjährung des Herausgabeanspruchs nach den §§ 205 bis 207 oder ihr Ablauf nach den §§ 210 und 211 gehemmt ist .