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Fachwort
DeutschEigentumsvorbehalts Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Eigentumsvorbehalts
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 449. 2 Auf Grund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache nur herausverlangen , wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist .
BGB 449. 3 Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts ist nichtig , soweit der Eigentumsübergang davon abhängig gemacht wird , dass der Käufer Forderungen eines Dritten , insbesondere eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmens , erfüllt .