Fachwort |
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Deutsch | Beschäftigungsdauer | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Beschäftigungsdauer |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 622. 2 Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist , wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat , einen Monat zum Ende eines Kalendermonats , 2. fünf Jahre bestanden hat , zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats , 3. acht Jahre bestanden hat , drei Monate zum Ende eines Kalendermonats , 4. zehn Jahre bestanden hat , vier Monate zum Ende eines Kalendermonats , 5. zwölf Jahre bestanden hat , fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats , 6. 15 Jahre bestanden hat , sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats , 7. 20 Jahre bestanden hat , sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats . Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten , die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen , nicht berücksichtigt . |
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