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Fachwort
DeutschAufsichtspflichtige Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Aufsichtspflichtige
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 840. 2 Ist neben demjenigen , welcher nach den §§ 831 , 832 zum Ersatz des von einem anderen verursachten Schadens verpflichtet ist , auch der andere für den Schaden verantwortlich , so ist in ihrem Verhältnis zueinander der andere allein , im Falle des § 829 der Aufsichtspflichtige allein verpflichtet .