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Fachwort
DeutschAbwesenheitspfleger Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Abwesenheitspfleger
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1911. 1 Ein abwesender Volljähriger , dessen Aufenthalt unbekannt ist , erhält für seine Vermögensangelegenheiten , soweit sie der Fürsorge bedürfen , einen Abwesenheitspfleger . Ein solcher Pfleger ist ihm insbesondere auch dann zu bestellen , wenn er durch Erteilung eines Auftrags oder einer Vollmacht Fürsorge getroffen hat , aber Umstände eingetreten sind , die zum Widerruf des Auftrags oder der Vollmacht Anlass geben .