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Fachwort
Deutschzurückzuübertragen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: zurückzuübertragen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1764. 4 Das Familiengericht hat den leiblichen Eltern die elterliche Sorge zurückzuübertragen , wenn und soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht ; andernfalls bestellt es einen Vormund oder Pfleger .