kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschverschwenderischen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: verschwenderischen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2338. 2 Auf Anordnungen dieser Art finden die Vorschriften des § 2336 Abs . 1 bis 3 entsprechende Anwendung . Die Anordnungen sind unwirksam , wenn zur Zeit des Erbfalls der Abkömmling sich dauernd von dem verschwenderischen Leben abgewendet hat oder die den Grund der Anordnung bildende Überschuldung nicht mehr besteht .